Schulleitung

Schulausfall?

Wer entscheidet, ob aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen der Schulunterricht ausfällt?

Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall trifft der Schulträger, also die Stadt Wolfsburg. Sorgen plötzlich auftretendes Glatteis oder Eisregen, starke Schneefälle, Hochwasser oder auch heftige Stürme dafür, dass Schüler nicht sicher zu Schule kommen können, kann die Stadt Wolfsburg entscheiden, den Regelunterricht an diesem Tag entweder für die Klassen 1-4, 1-10 oder für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen stadtweit ausfallen zu lassen.

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie immer auf der Seite der Stadt: www.wolfsburg.de

Szenario B ohne Präsenzpflicht bis zum 14.02.2021

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021

die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.

Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch das im Anhang bereitgestellte Formular geltend gemacht werden. Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.

Beratungstag

Am 9.2.2021 findet ein Beratungstag zur individuellen Unterstützung Ihres Kindes während der Corona-Pandemie statt. 

Für die 4. Klassen handelt es sich gleichzeitig um das 2. Beratungsgespräch zur Schullaufbahnempfehlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, der Ihrem Kind am 18. bzw. 19.1.2021 mitgegeben wird. 

 

Seiten